Kinderschutzbund
Ortsverband Ried e.V.

Die UN-Kinderrechtskonvention

 

1989 haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) beschlossen, die Rechte von Kindern zu stärken und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Dazu wurde ein völkerrechtlicher Vertrag mit insgesamt 54 Artikeln verabschiedet – die UN-Kinderrechtskonvention. Sie garantiert allen Kindern weltweit bürgerliche, politische, soziale und kulturelle Rechte.


In Deutschland gilt die Konvention seit 1992. Seit 2018 sind die Kinderrechte auch in der Hessischen Verfassung verankert.

Kinder und Jugendliche sind im Alltag und bei politischen Entscheidungen auf Erwachsene angewiesen, die ihre Rechte wahrnehmen und vertreten. Entsprechend ihres Alters und ihrer Reife sollen sie beteiligt werden. Ihre Interessen sind bei staatlichen Entscheidungen besonders zu berücksichtigen. In der Praxis stoßen Kinderrechte jedoch häufig an Grenzen, etwa wenn sie mit den Interessen Erwachsener kollidieren.



Das Bundesfamilienministerium stellt fest, dass die Kinderrechtskonvention noch nicht überall bekannt ist und oft nicht konsequent umgesetzt wird.



Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen besondere Schutzrechte, weil sie verletzlich sind, sowie besondere Förderrechte, um ihre Entwicklung zu unterstützen. Außerdem benötigen sie kindgerechte Beteiligungsrechte, damit ihre Bedürfnisse ernst genommen und berücksichtigt werden.


Der Kinderschutzbund Ried e. V. setzt sich dafür ein, Kinderrechte sichtbar und erlebbar zu machen – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.